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Dienstag, 4. Oktober 2011
maz, 17:44h
Gott behüte uns, wenn dem Furz ein kleines bisschen Melodie entweicht...
In einem Lokal gezeigte Übertragungen, die die Auftaktvideo-Sequenz oder die League-Hymne enthielten, seien eine "öffentliche Wiedergabe", die vom Urheber gebilligt werden müsse. (Natürlich finde ich das Urteil völlig OK, und freue mich unheimlich darüber, dass BSkyB hat -ich denke ziemlich hirnlos- soweit kommen lassen. Vermutlich war es die Arroganz der Macht, die das Wirtschaftsimperium blendete und es statt zu einem Vergleich, zu einem Grundsatzurteil dieser Tragweite hinreißen ließ. Wie dem auch sei, für mich ist die Pointe, dass heutzutage jeder triviale Scheiß urheberrechtlich schützenswert erscheint.) |
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