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Dienstag, 4. August 2015
Bürokratieverdrossenheit, Dummheitverdrossenheit!
Ich bin ein Laie. Deshalb will ich es ganz genau verstehen: Darf ein Justizminister der Bundesrepublik einen Staatsanwalt weisen, etwas zu tun oder zu lassen? Wenn ja, welche dieser Staatsanwälte?
Wenn ein Justizminister einen Generalbundesanwalt dazu drängt, nicht in die Freiheit der Presse einzugreifen, muss er irgendetwas Juristisches befürchten?
Wenn ein Generalbundesanwalt jemandem wie mir so erscheint, als ob er gar nichts weiß, was er tut und bei mir das Gefühl entsteht, dass er den Schaden, den er mit der bürokratischen Posse für unsere Demokratie erzeugt gar nicht erst versteht und das beherzte Eingreifen der nun aufgeschreckten Regierung als politischen Opportunismus abtut, ist dies für jene, die sich damit auskennen trotzdem juristisch ganz OK?
Ganz ehrlich? Man ist in solchen Momenten froh, dass wir unseren Staat den Politikern anvertrauen und nicht unterbegabten Technokraten, Bürokraten, die sonst nirgendwo unterkommen.

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Letzte Aktualisierung: 2026.05.06, 21:37
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